547c
MAS
CH-LU
§ 20 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Härtefälle
Schlussbestimmungen
§ 20 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Härtefälle
1. In Härtefällen kann die Studienleitung begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese nicht grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen.