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547c MAS CH-LU

§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Trägerschaft

Organisation
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§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Trägerschaft

1. Trägerin des Studiengangs ist die Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern (im Folgenden: Fakultät). Bis zur Konstituierung der Fakultätsorgane übernimmt die Universitätsleitung die Aufgaben der Fakultät im Zusammenhang mit dem Studiengang.

2. Die Fakultätsversammlung wählt die Mitglieder einer Studienkommission auf Vorschlag der Studienleitung. Die Mitglieder der Studienkommission werden für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Studienkommission unterstützt die Studienleitung durch konzeptuelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit ihrem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.

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