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547c MAS CH-LU

§ 18 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Studiengebühren

Studiengebühren und Finanzen
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§ 18 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Studiengebühren

1. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Wegleitung festgelegt.

2. Die Studiengebühren werden von der Studienleitung im Rahmen der finanziellen Vorgaben der Schulgeldverordnung festgelegt. Die Studiengebühren schliessen die Gebühren für Prüfungen, Lehr- und Lernmaterialien mit ein, nicht aber die Kosten für das Aufnahmeassessment (ca. Fr. 500.-) sowie für Einzelsupervision und Einzelselbsterfahrung (je Fr. 7000.- bis 9000.-), die von den Studierenden zusätzlich zu tragen sind. Weitere Leistungen wie beispielsweise Reisen oder Unterkunft sind ebenfalls von den Studierenden zu tragen.

3. Im Falle des Nicht-Bestehens eines geforderten Leistungsnachweises im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiengangs oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder des Ausschlusses von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder von Teilgebühren.

4. Nach vier Jahren Studiendauer können zusätzliche Gebühren erhoben werden für administrative Aufwände.

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