547c
MAS
CH-LU
§ 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Inhalt und Aufbau des Studiengangs
§ 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
1. Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Punkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studienleitung.
2. Eine allfällige Anrechnung führt nicht zu einer Reduktion der Studiengebühr.