Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
547c MAS CH-LU

§ 12 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Schriftliche Falldokumentation

Inhalt und Aufbau des Studiengangs
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§ 12 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Schriftliche Falldokumentation

1. Die Studierenden verfassen während des Studiums Dokumentationen zu 10 supervidierten Fällen im Umfang von je 10-15 A4-Seiten.

2. Pro Jahr müssen mindestens zwei bis maximal vier Falldokumentationen verfasst werden.

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