§ 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Schwerpunkte, Lerneinheiten und ECTS-Punkte
§ 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Schwerpunkte, Lerneinheiten und ECTS-Punkte
1. Der «MAS PbT» ist bestanden, wenn alle Schwerpunkte und Lerneinheiten «bestanden» und entsprechend folgende ECTS-Punkte erworben wurden
a. Theorie und Praxis (Schwerpunkte I bis IV): 22,5 ECTS-Punkte
b. Gruppensupervision: 6 ECTS-Punkte
c. Einzelsupervision: 2 ECTS-Punkte
d. Gruppenselbsterfahrung: 2 ECTS-Punkte
e. Einzelselbsterfahrung: 2 ECTS-Punkte
f. psychotherapeutische Tätigkeit: 17,5 ECTS-Punkte
g. schriftliche Falldokumentationen: 6 ECTS-Punkte
h. 2 Jahre klinische Praxis
i. schriftliche Abschlussarbeit: 1,5 ECTS-Punkte
j. mündliche Abschlussprüfung: 0,5 ECTS-Punkte
2. Wer einen Schwerpunkt oder eine Lerneinheit nicht besteht, kann diesen Leistungsnachweis bzw. diese Lerneinheit einmal wiederholen bzw. erhält die Möglichkeit zur Verbesserung der zu beurteilenden Leistung. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom «MAS PbT».
3. Wer den Studiengang endgültig nicht besteht oder das Studium vorzeitig abbricht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über die bestandenen Leistungsnachweise bzw. eine Teilnahmebestätigung.