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547c MAS CH-LU

§ 1 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Zweck und Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Zweck und Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern (im Folgenden: «MAS PbT» oder «Studiengang»).

2. Es regelt die Zulassung zum Studiengang, die Grundzüge von dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats. Einzelheiten können in einer oder mehreren Wegleitungen geregelt werden.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

Zweck und Gegenstand § 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern →

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