§ 7 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Dissertation
§ 7 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Dissertation
1. Die Dissertation ist eine eigenständige Forschungsarbeit, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterführt. Sie soll den Nachweis vertiefter Fachkenntnisse, der Beherrschung wissenschaftlicher Arbeitsweise der Promovierenden oder des Promovierenden erbringen sowie in ihren Ergebnissen einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten.
2. Die Dissertation besteht in der Regel aus einer Sammlung eigener, bereits publizierter oder zur Publikation vorgesehener wissenschaftlicher Arbeiten (kumulative Dissertation). Bei einer kumulativen Dissertation können Publikationen mit Koautorinnen und Koautoren verfasst worden sein. In Ausnahmefällen kann die Dissertation aus einer Monografie bestehen. Die Details und Anforderungen an die Dissertation sind in der Wegleitung geregelt.
3. Eine Arbeit, die von der Promovierenden oder dem Promovierenden bereits für die Erlangung eines akademischen Grades verwendet worden ist, kann nicht für die Dissertation verwendet werden.
4. Die Dissertation ist in der Regel in englischer Sprache abzufassen. Die Fakultätsversammlung kann im Einvernehmen mit den Betreuungspersonen der Dissertation die Abfassung in einer anderen Sprache gestatten. Die Sprache wird in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.