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547b CH-LU

§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Studienleistungen

Studienleistungen
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§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Studienleistungen

1. Die minimal zu erbringenden Studienleistungen während des Promotionsstudiums sind 18 ECTS-Punkte. Die Wegleitung kann zusätzliche Leistungen vorsehen. Der Nachweis dieser Leistungen gilt als Voraussetzung für die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Details sind in der Wegleitung geregelt.

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