547b
CH-LU
§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Studienleistungen
Studienleistungen
§ 6 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Studienleistungen
1. Die minimal zu erbringenden Studienleistungen während des Promotionsstudiums sind 18 ECTS-Punkte. Die Wegleitung kann zusätzliche Leistungen vorsehen. Der Nachweis dieser Leistungen gilt als Voraussetzung für die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Details sind in der Wegleitung geregelt.