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547b CH-LU

§ 5 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Dauer

Zulassung und Dauer
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§ 5 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Dauer

1. Das Promotionsstudium dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Die maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird. Die Dekanin oder der Dekan entscheidet auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen über eine Verlängerung der maximalen Studiendauer.

2. Es besteht während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums Immatrikulationspflicht.

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