547b
CH-LU
§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Fakultätsversammlung
Organe und Zuständigkeiten
§ 2 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Fakultätsversammlung
1. Die Fakultätsversammlung erlässt zur Ausführung dieser Ordnung eine Wegleitung.
2. Sie beschliesst im Rahmen dieser Ordnung mit den Stimmen ihrer promovierten Mitglieder.
3. Sie kann Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung an die Dekanin oder den Dekan oder an die Dekanatsverwaltung delegieren.