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547b CH-LU

§ 15 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Prädikat

Promotionsverfahren
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§ 15 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Prädikat

1. Die Gesamtnote berechnet sich aus dem im Verhältnis 1:3 gewichteten Durchschnitt aus der Verteidigungsnote (Gewicht 1) und dem Durchschnitt der Gutachten (Gewicht 3). Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

2. Mit der Gesamtnote wird das Prädikat festgelegt.

3. Den Noten entsprechen die folgenden Prädikate

a. 5,75-6,00: summa cum laude

b. 5,25-5,74: insigni cum laude

c. 4,75-5,24: magna cum laude

d. 4,25-4,74: cum laude

e. 4,00-4,24: rite

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