Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
547b CH-LU

§ 14 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Abschluss der Promotion

Promotionsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Abschluss der Promotion

1. Nach der Publikation der Dissertation erfolgt die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor.

2. Über die erbrachten Studienleistungen wird ein Zeugnis ausgestellt. Es wird von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet.

3. Über die Promotion stellt die Fakultät eine von der Dekanin oder vom Dekan und von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnete Urkunde aus.

← § 13 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern Grundsatz § 15 Promotionsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →