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§ 9 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Allgemeines
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 9 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Allgemeines
1. Die Zulassung erfolgt gemäss den Bestimmungen der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern.
2. Zu einem Studiengang wird nicht zugelassen, wer in derselben Studienrichtung an der Universität Luzern oder einer anderen Hochschule des In- oder Auslandes wegen ungenügender Leistungen endgültig abgewiesen worden ist.