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547a CH-LU

§ 6 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Dekanin oder Dekan

Organe und Zuständigkeiten
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§ 6 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Dekanin oder Dekan

1. Die Dekanin oder der Dekan ist für den Studienbetrieb verantwortlich und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit gemäss dieser Studien- und Prüfungsordnung kein anderes Organ zuständig ist.

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