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CH-LU
§ 5 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Qualitätssicherung
Allgemeines
§ 5 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Qualitätssicherung
1. Die Qualität der Studiengänge und die Qualität der einzelnen Lehrveranstaltungen und Studieninhalte werden regelmässig und gemäss den Vorgaben der Universität Luzern überprüft. Zusätzliche Qualitätssicherungsmassnahmen können von der Dekanin oder vom Dekan angeordnet werden.