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§ 41 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Abschlusszeugnis Nebenfachstudiengang

Studienabschluss
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§ 41 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Abschlusszeugnis Nebenfachstudiengang

1. Studierende anderer Fakultäten und Universitäten erhalten beim erfolgreichen Abschluss eines Nebenfachstudiengangs an der Fakultät ein Abschlusszeugnis.

2. Das Abschlusszeugnis enthält die Bezeichnung des Faches und die Gesamtnote und wird von der Dekanin oder vom Dekan unterzeichnet.

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