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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Musterstudienplan, Lehrorganisation und Lehrformen
Allgemeines
§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Musterstudienplan, Lehrorganisation und Lehrformen
1. Zur Orientierung der Studierenden und zur Erleichterung ihrer Studienplanung stellt die Fakultät Musterstudienpläne zur Verfügung.
2. Die Fakultät organisiert das Lehrangebot im Rahmen ihrer Kapazitäten so, dass die im Musterstudienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen regelmässig und, soweit es sich um Pflichtlehrveranstaltungen handelt, für das Vollzeitstudium kollisionsfrei angeboten werden.
3. Die Fakultät sorgt dafür, dass
a. die Dozierenden Lehrkonzepte einsetzen, welche dem jeweiligen Stand der Hochschuldidaktik entsprechen,
b. sich die Dozierenden im Bereich der Hochschuldidaktik und -pädagogik weiterbilden.