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§ 38 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Studienabschluss und Zusammensetzung der Gesamtnote
Studienabschluss
§ 38 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Studienabschluss und Zusammensetzung der Gesamtnote
1. Einen Studiengang schliesst ab, wer alle Leistungsnachweise gemäss dieser Studien- und Prüfungsordnung sowie der zugehörigen Wegleitung bestanden hat.
2. Die Abschlussnote wird als nach ECTS-Punkten gewichteter Durchschnitt aller benoteten Leistungsnachweise berechnet. Die Berechnung des Notenschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
3. ...
4. Während des Masterstudiengangs absolvierte, benotete Auflagen (Zulassung zum Master mit Auflagen) fliessen in die Berechnung der Gesamtnote ein. Leistungsnachweise aus der Mastervorbereitungsstufe (Zulassung zum Master mit Bedingungen) werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.