Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
547a CH-LU

§ 35 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Unkorrektheiten bei Prüfungen

Unkorrektheit bei Leistungsnachweisen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Unkorrektheiten bei Prüfungen

1. Es ist insbesondere unzulässig, während einer Prüfung

a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,

b. mit anderen Personen Informationen auszutauschen oder sie bei der Abfassung der Prüfung zu unterstützen,

c. jedwede andere Täuschungsversuche zu unternehmen,

d. die Ruhe im Raum absichtlich zu stören,

e. weiterzuschreiben, nachdem durch die Prüfungsaufsicht das Ende der Prüfungszeit erklärt worden ist.

2. Unkorrektheiten bei Prüfungen haben das Nichtbestehen der Prüfung und die Vergabe der Note 1 bzw. des Prädikats «nicht bestanden» zur Folge. Vorbehalten bleiben Sanktionen und Massnahmen gemäss § 36 des Statuts der Universität Luzern (Universitätsstatut).

← § 34 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern Gegenstand § 36 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →