§ 33 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung
§ 33 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung
1. Bachelor- und Masterarbeiten sind bestanden, wenn sie mindestens mit der Note 4 bewertet wurden. Bestandene Bachelor- und Masterarbeiten können nicht wiederholt werden.
2. Eine als ungenügend beurteilte Bachelor- oder Masterarbeit kann unter Vorbehalt von § 36 innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Notenbekanntgabe überarbeitet und erneut eingereicht werden. Wird die überarbeitete Fassung als bestanden bewertet, erhält sie die Note 4. Wird auch die überarbeitete Fassung als ungenügend bewertet, gilt die Bachelor- oder Masterarbeit als nicht bestanden.
3. Wird die Arbeit nicht termingerecht eingereicht oder ohne triftigen Grund abgebrochen, gilt sie als nicht bestanden. Bei triftigen Gründen kann die Betreuerin oder der Betreuer eine Fristverlängerung von maximal drei Monaten gewähren.
4. Eine nichtbestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann mit einem neuen Thema höchstens einmal wiederholt werden.