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§ 32 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
Bachelorarbeit und Masterarbeit
§ 32 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
1. Die Begutachtung und Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt durch Professorinnen oder Professoren und promovierte Lehr- und Forschungsbeauftragte der Fakultät.