547a
CH-LU
§ 31 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Voraussetzungen
Bachelorarbeit und Masterarbeit
§ 31 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Voraussetzungen
1. Die Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelor- und Masterarbeiten sind in der Wegleitung geregelt.