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547a CH-LU

§ 29 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Prüfungseinsicht

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 29 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Prüfungseinsicht

1. Den Studierenden steht das Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu. Details sind in der Wegleitung geregelt.

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