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CH-LU
§ 29 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Prüfungseinsicht
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 29 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Prüfungseinsicht
1. Den Studierenden steht das Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu. Details sind in der Wegleitung geregelt.