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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Prüfungsmodalitäten

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Prüfungsmodalitäten

1. Prüfungssessionen finden in der Regel zweimal jährlich nach Abschluss der Lehrveranstaltungen statt. Die Daten werden rechtzeitig veröffentlicht.

2. Die Wegleitung kann die Zusammenfassung der Inhalte mehrerer Lehrveranstaltungen zu einer Prüfung (Modulprüfung) vorsehen.

3. Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekannt gegeben.

4. Die Dozierenden der Lehrveranstaltung sind für die entsprechende Prüfung oder den entsprechenden Leistungsnachweis verantwortlich (prüfungsverantwortliche Personen) und bestimmen die zulässigen Hilfsmittel.

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