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547a CH-LU

§ 20 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Mobilität

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 20 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Mobilität

1. Pro Studiengang (Bachelor und Master) können Studierende maximal zwei Semester an einer anderen universitären Hochschule absolvieren.

2. Die Fakultät fördert die Mobilität durch den Abschluss von Vereinbarungen mit Universitäten und Hochschulen des In- und Auslandes.

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