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547a CH-LU

§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Bewertungen

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Bewertungen

1. Benotete Leistungsnachweise werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.

2. Eine Note unter 4 ist eine ungenügende Note.

3. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

a. 6 hervorragend,

b. 5,5 sehr gut,

c. 5 gut,

d. 4,5 befriedigend,

e. 4 genügend,

f. 3,5 mangelhaft,

g. 3 schlecht,

h. 2,5 schlecht bis sehr schlecht,

i. 2 sehr schlecht,

j. 1,5 sehr schlecht bis unbrauchbar,

k.* 1 unbrauchbar oder unkorrektes oder unlauteres Prüfungsverhalten.

4. Unbenotete Leistungsnachweise werden mit den Prädikaten «bestanden» bzw. «nicht bestanden» bewertet.

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