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CH-LU
§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Bewertungen
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Bewertungen
1. Benotete Leistungsnachweise werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.
2. Eine Note unter 4 ist eine ungenügende Note.
3. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
a. 6 hervorragend,
b. 5,5 sehr gut,
c. 5 gut,
d. 4,5 befriedigend,
e. 4 genügend,
f. 3,5 mangelhaft,
g. 3 schlecht,
h. 2,5 schlecht bis sehr schlecht,
i. 2 sehr schlecht,
j. 1,5 sehr schlecht bis unbrauchbar,
k.* 1 unbrauchbar oder unkorrektes oder unlauteres Prüfungsverhalten.
4. Unbenotete Leistungsnachweise werden mit den Prädikaten «bestanden» bzw. «nicht bestanden» bewertet.