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547a CH-LU

§ 18 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Zulassung zu Lehrveranstaltungen

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 18 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Zulassung zu Lehrveranstaltungen

1. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann an den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrveranstaltungen oder zusätzliche Voraussetzungen gekoppelt sein. Details werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

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