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CH-LU
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Erwerb von ECTS-Punkten
Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Erwerb von ECTS-Punkten
1. ECTS-Punkte werden aufgrund bestandener Leistungsnachweise erworben, insbesondere durch
a. schriftliche oder mündliche Prüfungen,
b. schriftliche Arbeiten,
c. Bestätigungen einer aktiven Teilnahme in den Lehrveranstaltungen mit oder ohne Leistungskontrolle,
d. weitere von den Dozierenden festzulegende Nachweise.
2. Lehrveranstaltungen umfassen in der Regel folgende Formen: Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Übungen, Praktika.