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§ 15 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern - Maximalstudiendauer und Studienzeitverlängerung

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§ 15 Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie der Universität Luzern · Maximalstudiendauer und Studienzeitverlängerung

1. Die Maximalstudienzeit beträgt zehn Semester im Bachelor- und acht Semester im Masterstudiengang. Bei den Nebenfachstudiengängen beträgt die Maximalstudienzeit zehn Semester.

2. Ein Gesuch um Studienzeitverlängerung ist möglich, wenn die Maximalstudienzeit überschritten wird. Das Gesuch ist zu begründen und in schriftlicher Form vor Ablauf des letzten Semesters der Maximalstudienzeit an die Studiendelegierte oder den Studiendelegierten zu richten.

3. Die Bewilligung für eine Verlängerung der Studienzeit wird höchstens für zwei Semester erteilt. Danach ist gegebenenfalls ein neues Verlängerungsgesuch für höchstens zwei Semester zu stellen.

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