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547 VPF CH-LU

§ 9 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Delegierte

Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
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§ 9 Fakultätsreglement VPF · Delegierte

1. Die Dekanin oder der Dekan kann für bestimmte Aufgaben Professorinnen und Professoren als Delegierte ernennen. Sie oder er bezeichnet deren Aufgaben.

2. Die Amtsdauer der Delegierten beträgt vier Jahre. Die Fakultätsversammlung kann Ausnahmen beschliessen.

3. Die Delegierten arbeiten in ihren Aufgabenbereichen mit der Fakultätsleitung und dem Dekanat zusammen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Dekanin oder der Dekan.

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