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547 VPF CH-LU

§ 8 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
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§ 8 Fakultätsreglement VPF · Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

1. Die Fakultätsversammlung wählt auf Antrag der Dekanin oder des Dekans eine Fakultätsmanagerin oder einen Fakultätsmanager. Sie oder er ist der Dekanin oder dem Dekan unterstellt.

2. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager berät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan in organisatorischen, personellen, strategischen und operativen Angelegenheiten und leitet das Dekanat.

3. Ihr oder ihm obliegen insbesondere

a. die Koordination der Aufgaben der Fakultätsleitung im Auftrag der Dekanin oder des Dekans,

b. die Vorbereitung der Sitzungen der Fakultätsversammlung,

c. die Vorbereitung des Budgets, der Jahresrechnung und der jährlichen Leistungsvereinbarung sowie die fakultäre Bedarfsplanung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

d. die Vorbereitung und Koordination der fakultären Berichterstattungen im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung und der Qualitätssicherung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

e. die Kommunikation und das Marketing,

f. die Planung des Angebots der Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungssessionen im Hinblick auf die Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

g. die Studienberatung und die Studierendenadministration,

h. weitere von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.

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