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VPF
CH-LU
§ 6 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Fakultätsleitung
Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
§ 6 Fakultätsreglement VPF · Fakultätsleitung
1. Die Fakultätsleitung besteht neben der Dekanin oder dem Dekan aus den Prodekaninnen oder Prodekanen sowie der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager.
2. Die Fakultätsleitung
a. unterstützt die Dekanin oder den Dekan in der strategischen Planung und operativen Leitung der Fakultät,
b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
c. unterstützt und berät die Dekanin oder den Dekan bei der Vorbereitung der Geschäfte der Fakultätsversammlung,
d. erfüllt weitere ihr von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.
3. Die Dekanin oder der Dekan kann zu den Sitzungen der Fakultätsleitung Delegierte und weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.