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547 VPF CH-LU

§ 4 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Zusammensetzung und Stimmrechte

Organisation der Fakultät - Fakultätsversammlung
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§ 4 Fakultätsreglement VPF · Zusammensetzung und Stimmrechte

1. Die Fakultätsversammlung setzt sich aus den folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht zusammen

a. allen Professorinnen und Professoren aufgrund einer Berufung,

b. einer Vertreterin oder einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

c. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden,

d. einer Vertreterin oder einem Vertreter des administrativen, technischen und weiteren Personals.

2. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager ist Mitglied der Fakultätsversammlung mit beratender Stimme.

3. Die Fakultätsversammlung kann weiteren Gruppierungen eine Vertretung mit Stimmrecht zuerkennen. Sie kann weiteren Personen das Stimmrecht ad personam zuerkennen.

4. Die Gruppierungen organisieren sich selbst und führen die Wahl ihrer Vertretung in der Fakultätsversammlung durch. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Herbstsemesters. Die Wiederwahl ist möglich.

5. Die Fakultätsversammlung und die Dekanin oder der Dekan kann weitere Personen zu den Sitzungen oder zu einzelnen Traktanden beiziehen.

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