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VPF
CH-LU
§ 14 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Geheimhaltung
Organisation der Fakultät - Verfahrensvorschriften
§ 14 Fakultätsreglement VPF · Geheimhaltung
1. Die Sitzungen der Fakultätsorgane sind nicht öffentlich.
2. Die Sitzungsteilnehmenden unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
3. Von vorstehenden Bestimmungen bleibt unberührt, dass die Fakultätsleitung die Universitätsleitung oder einzelne Mitglieder die durch sie vertretene Gruppierung über Beschlüsse oder den Stand der Beratungen, nicht aber über die Beratungen selbst, unterrichten, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.