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547 VPF CH-LU

§ 13 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Wahlen

Organisation der Fakultät - Verfahrensvorschriften
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§ 13 Fakultätsreglement VPF · Wahlen

1. Eine Wahl bedarf in den ersten beiden Wahlgängen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ab dem dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

2. Wahlen erfolgen offen, es sei denn, ein Mitglied verlangt geheime Abstimmung.

3. Die Wahl der Dekanin oder des Dekans, der Prodekaninnen oder Prodekane und der Fakultätsmanagerin oder des Fakultätsmanagers erfolgt geheim.

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