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547 VPF CH-LU

§ 11 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Einberufung und Leitung von Sitzungen, Protokoll

Organisation der Fakultät - Verfahrensvorschriften
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§ 11 Fakultätsreglement VPF · Einberufung und Leitung von Sitzungen, Protokoll

1. Die Fakultätsversammlung führt Sitzungen nach Bedarf durch, jedoch mindestens dreimal im Semester.

2. Die Dekanin oder der Dekan beruft die Sitzungen der Fakultätsversammlung und der Fakultätsleitung ein und hat den Vorsitz.

3. Die Sitzungen der Fakultätsorgane werden protokolliert.

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