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547 VPF CH-LU

§ 1 Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Kernaufgaben

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Fakultätsreglement VPF · Kernaufgaben

1. Die Fakultät erfüllt im Bereich der Verhaltenswissenschaften und Psychologie die Aufgaben in Forschung, Lehre, Weiterbildung, Nachwuchsförderung und Dienstleistungen gemäss § 20 des Universitätsstatuts.

2. Die Fakultät strebt in all ihren Aufgabenbereichen nach Exzellenz. Sie sorgt dafür, dass in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird.

Reglement der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie an der Universität Luzern (Fakultätsreglement VPF) - Kernaufgaben § 2 Fakultätsreglement VPF →

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