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CH-LU
§ 3 Organisationsreglement für das Competence Center for Learning Health Systems - Mitglieder
§ 3 Organisationsreglement für das Competence Center for Learning Health Systems · Mitglieder
1. Das Zentrum besteht aus mindestens zwei universitätsinternen stimmberechtigten Mitgliedern mit Ordinariat oder Extraordinariat sowie einer Forschungsdirektorin oder einem Forschungsdirektor zur Koordination der Aktivitäten (Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern).
2. Die Mitglieder des Zentrums können aus der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin oder einer anderen Fakultät der Universität Luzern stammen (universitätsinterne Mitglieder).
3. Das Zentrum kann auch Personen von ausserhalb der Universität Luzern zur Stärkung des Netzwerkes aufnehmen (externe Mitglieder).
4. Stimmberechtigte universitätsinterne Mitglieder müssen mindestens über ein Doktorat verfügen.