§ 2 Organisationsreglement für das Competence Center for Learning Health Systems - Aufgaben
§ 2 Organisationsreglement für das Competence Center for Learning Health Systems · Aufgaben
1. Das Zentrum hat im Rahmen seines Zwecks nach § 1 Absatz 2 insbesondere folgende Aufgaben
a. wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Universität und mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,
b. Forschung und Veröffentlichung von Publikationen,
c. Vermittlung von Forschungsschwerpunkten nach aussen und Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis,
d. Förderung der universitären Weiterbildung,
e. Förderung des akademischen Nachwuchses,
f. Einwerbung von Drittmitteln.
2. Forschung wird in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchgeführt. Dasselbe gilt für die allfällige Erbringung von Dienstleistungen.
3. Das Zentrum kann mit Institutionen und Organisationen im In- und Ausland Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen (vgl. § 27 Abs. 5 Universitätsstatut).