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§ 9 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care - Finanzen

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§ 9 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care · Finanzen

1. Die finanzielle Führung erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere

a. wird das Zentrum als Kostenstelle geführt,

b. werden Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.

2. Das Zentrum finanziert sich insbesondere durch

a. jährliche Beiträge der Universität Luzern im Rahmen des Budgets der Fakultät,

b. eingeworbene Forschungsdrittmittel,

c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,

d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen des Zentrums,

e. Veranstaltungsgebühren.

3. Die Leistungsvergütung, Abrechnung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung des Kantons Luzern und gegebenenfalls weiterer Kantone (vgl. § 2 Abs. 2) richtet sich nach den entsprechenden Verträgen.

4. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

5. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

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