§ 3 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care - Mitglieder
§ 3 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care · Mitglieder
1. Das Zentrum besteht aus mindestens den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern
a. einer ordentlichen oder ausserordentlichen Professorin oder einem ordentlichen oder ausserordentlichen Professor des Fachbereichs Gesundheitswissenschaften und Gesundheitspolitik der Fakultät,
b. einer ordentlichen oder ausserordentlichen Professorin oder einem ordentlichen oder ausserordentlichen Professor des Fachbereichs Medizin und Medizinische Wissenschaften der Fakultät,
c. einer Hausärztin oder einem Hausarzt mit Erfahrung in klinischer Tätigkeit in der ärztlichen Grundversorgung mit Promotion oder noch höherer Qualifikation und mit einem Lehrauftrag an der Fakultät,
d. einer weiteren Person aus dem Bereich der Community Care mit Promotion oder noch höherer Qualifikation, die an einer Hochschule Lehrleistungen erbringt.
2. Weitere qualifizierte Personen aus allen Fakultäten der Universität Luzern (universitätsinterne Mitglieder) oder von ausserhalb der Universität (externe Mitglieder) können nach den Bestimmungen dieses Reglements als Mitglied aufgenommen werden. Die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder stellen die Mehrheit.
3. Mindestens ein externes Mitglied mit Promotion oder noch höherer Qualifikation soll in der ärztlichen Grundversorgung tätig sein.
4. Stimmberechtigte universitätsinterne Mitglieder benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.
5. Externe Mitglieder deklarieren bei Forschungseingaben und wissenschaftlichen Publikationen ihre Mitgliedschaft im Zentrum.