§ 2 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care - Aufgaben
§ 2 Organisationsreglement für das Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care · Aufgaben
1. Das Zentrum hat im Rahmen seines Zwecks gemäss § 1 Absatz 2 insbesondere folgende Aufgaben
a. Förderung und Zusammenarbeit innerhalb der Universität sowie mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,
b. Forschung und Veröffentlichung von Publikationen,
c. Vermittlung von Forschungsschwerpunkten nach aussen und Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik, Versorgungspraxis und Gesellschaft,
d. Förderung der Lehre in den Studiengängen in Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften der Fakultät, besonders der interprofessionellen Lehre und der universitären Weiterbildung,
e. Förderung des akademischen und hausärztlichen Nachwuchses sowie der interprofessionellen Zusammenarbeit in der Grundversorgung,
f. Einwerbung von Drittmitteln.
2. Das Zentrum übernimmt weitere Aufgaben im Bereich der ärztlichen Weiter- und Fortbildung gemäss Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Luzern und gegebenenfalls weiteren Kantonen. § 27 Absatz 5 des Universitätsstatuts bleibt vorbehalten.
3. Forschung wird in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchgeführt. Dasselbe gilt für die allfällige Erbringung von Dienstleistungen.
4. Das Zentrum kann mit Institutionen und Organisationen im In- und Ausland Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen (vgl. § 27 Abs. 5 Universitätsstatut).