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§ 7 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen - Zentrumsleitung

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§ 7 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen · Zentrumsleitung

1. Die Zentrumsleitung besteht aus mehreren stimmberechtigten Mitgliedern, wovon mindestens zwei über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen. Die universitätsinternen Mitglieder stellen die Mehrheit der professoralen Mitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder der Zentrumsleitung beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

2. Ein universitätsinternes Mitglied mit Ordinariat oder Extraordinariat übt den Vorsitz der Zentrumsleitung aus. Die Amtszeit der oder des Vorsitzenden beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

3. Die Zentrumsleitung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid.

4. Die Zentrumsleitung

a. koordiniert die Tätigkeiten des Zentrums, vertritt es nach aussen und sorgt für die Kontakte und die Zusammenarbeit mit den an den Tätigkeiten des Zentrums interessierten Stellen,

b. kann Forschungsschwerpunkte des Zentrums festlegen,

c. kann Weisungen für den Betrieb des Zentrums erlassen,

d. ist verantwortlich für die Finanzen des Zentrums, insbesondere erstellt sie das Budget und die Jahresrechnung,

e. ist zuständig für das Berichtswesen und stellt die Berichte jährlich der Fakultät zur Verfügung.

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