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§ 4 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen - Aufnahme und Austritt

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§ 4 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen · Aufnahme und Austritt

1. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet die Fakultät auf Antrag der Mitgliederversammlung.

2. Die Mitglieder können jederzeit aus dem Zentrum austreten, sofern der Austritt mit den Verantwortlichkeiten des Mitglieds innerhalb des Zentrums (z. B. für laufende Forschungsprojekte, Personal) vereinbar ist.

3. Bei universitätsinternen Mitgliedern endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Universität Luzern.

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