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§ 3 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen - Mitglieder

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§ 3 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen · Mitglieder

1. Das Zentrum besteht aus mindestens zwei universitätsinternen stimmberechtigten Mitgliedern mit Ordinariat oder Extraordinariat.

2. Die Mitglieder des Zentrums können aus der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin oder einer anderen Fakultät der Universität Luzern stammen (universitätsinterne Mitglieder).

3. Das Zentrum kann zur Stärkung des Netzwerkes auch Personen von ausserhalb der Universität Luzern aufnehmen (externe Mitglieder).

4. Stimmberechtigte Mitglieder benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.

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