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§ 2 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen - Aufgaben

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§ 2 Organisationsreglement für das Zentrum für Rehabilitation in globalen Gesundheitssystemen · Aufgaben

1. Das Zentrum hat im Rahmen seines Zwecks gemäss § 1 Absatz 2 insbesondere folgende Aufgaben

a. Förderung und Zusammenarbeit innerhalb der Universität sowie mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, NGOs und internationalen Organisationen,

b. Forschung und Veröffentlichung von Publikationen,

c. Vermittlung von Forschungsschwerpunkten nach aussen und Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis,

d. Förderung der universitären Weiterbildung,

e. Förderung des akademischen Nachwuchses,

f. Einwerbung von Drittmitteln.

2. Forschung wird in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchgeführt. Dasselbe gilt für die allfällige Erbringung von Dienstleistungen.

3. Das Zentrum kann mit Institutionen und Organisationen im In- und Ausland Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen (vgl. § 27 Abs. 5 Universitätsstatut).

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