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CHPE
CH-LU
§ 8 Organisationsreglement für das Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie bzw. Center for Health, Policy, and Economics (CHPE) (Organisationsreglement CHPE) - Wissenschaftlicher Beirat
§ 8 Organisationsreglement CHPE · Wissenschaftlicher Beirat
1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des CHPE beitragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats. Ein Austritt aus dem Beirat ist jederzeit möglich.
3. Die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.