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CHPE
CH-LU
§ 4 Organisationsreglement für das Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie bzw. Center for Health, Policy, and Economics (CHPE) (Organisationsreglement CHPE) - Aufnahme und Austritt
§ 4 Organisationsreglement CHPE · Aufnahme und Austritt
1. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet die Fakultät auf Antrag der Mitgliederversammlung.
2. Die Mitglieder können jederzeit aus dem CHPE austreten, sofern der Austritt mit den Verantwortlichkeiten des Mitglieds innerhalb des Zentrums (z. B. für laufende Forschungsprojekte, Personal) vereinbar ist.
3. Bei universitätsinternen Mitgliedern endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Universität Luzern.