§ 2 Organisationsreglement für das Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie bzw. Center for Health, Policy, and Economics (CHPE) (Organisationsreglement CHPE) - Aufgaben
§ 2 Organisationsreglement CHPE · Aufgaben
1. Das CHPE hat im Rahmen seines Zwecks gemäss § 1 Absatz 2 insbesondere folgende Aufgaben
a. wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Universität und mit anderen in- und ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,
b. Forschung und Veröffentlichung von Publikationen,
c. Vermittlung von Forschungsschwerpunkten nach aussen und Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis,
d. Förderung der universitären Weiterbildung,
e. Förderung des akademischen Nachwuchses,
f. Einwerbung von Drittmitteln.
2. Forschung wird in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchgeführt. Dasselbe gilt für die allfällige Erbringung von Dienstleistungen.
3. Das Zentrum kann mit Institutionen und Organisationen im In- und Ausland Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen (vgl. § 27 Abs. 5 Universitätsstatut).